Grundsteuererklärung

Abgabefrist endet 31.01.2023 – für landwirtschaftliche Grundstücke 31.03.2023

Seit dem 1. Juli 2022 können die Erklärungen zur neuen Grundsteuerberechnung abgegeben werden.

Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Knappe Fristen

Obwohl gerade erst die Muster-Formulare veröffentlicht wurden, ist die Frist für die Abgabe ist schon der 31. Oktober 2022. Es sind aufgrund des knappen Bearbeitungszeitraums bereits Erleichterungen geplant. So sollen keine negativen Folgen aus einer Überschreitung der Abgabefrist gezogen werden, so lange das Finanzamt nicht zur Abgabe auffordert.

Update: Mittlerweile wurde die Frist bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Was ist zu tun?

Für jedes Grundstück ist eine Erklärung abzugeben. Wenn Sie die Erklärung selbst übernehmen, benötigen Sie hierfür einen Elster-Zugang, da die Erklärung ausschließlich elektronisch abgegeben werden kann. Alternativ können wir die Abgabe der Erklärung für Sie übernehmen. Haus- und Grundbestizervereine sowie Hausverwaltungen haben ebenfalls die Möglichkeit, die Erklärung der von Ihnen verwalteten Immobilien zu erstellen.

Für die Grundsteuer gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Bewertungsmodellen, da den einzelnen Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt wurde, ein vom „Bundesmodell“ abzuweichen.

Auch Baden-Württemberg hat ein vom Bundesmodell abweichendes Bewertungsmodell für die Ermittlung der Grundsteuer vorgesehen. Dieses erfordert erfreulicherweise etwas weniger Angaben, als das Bundesmodell. Für die Wertermittlung für ein Wohngrundstück (Ein- / Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück, Eigentumswohnung) werden folgende Unterlagen benötigt:

– Einheitswertbescheid des Finanzamtes, sofern nicht vorhanden letzter Grundsteuerbescheid
– Aktueller Grundbuchauszug
– Wenn vorhanden: Aktueller Bodenrichtwert
– Wenn vorhanden: Informationsschreiben vom Finanzamt – wird bis Ende Juni an private Grundbesitzer verschickt.

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Wenn wir die Erklärung für Sie erstellen sollen, füllen Sie bitte die für Sie relevanten Checklisten aus und senden Sie uns diese mit den darauf angegebenen Unterlagen zu.

Die offizielle Seite zum Thema mit vielen Hintergrundinformationen finden Sie hier: https://www.grundsteuerreform.de/

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Von |2023-01-13T18:00:52+01:00Juni 2nd, 2022|Allgemein, Startseite|1 Kommentar

Abschlussersteller (m/w/d) gesucht!

Suchen Sie eine neue Herausforderung?

Wir sind auf der Suche nach einer neuen Kollegin/einem neuen Kollegen, die/der uns Schwerpunktmäßig bei der Jahresabschlusserstellung unterstützt.

Angenehme Arbeitsatmosphäre – Teilzeit möglich!

Nähere Infos finden Sie bei „Stellenangebote“.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Von |2021-10-18T11:15:29+02:00Oktober 18th, 2021|Allgemein, Startseite|0 Kommentare

Überbrückungshilfe 3 verbessert – Änderungen nun möglich

Die Bedingungen der Überbrückungshilfe III werden vom Bundesministerium für Wirtschaft dahingehend verbessert, dass die maximale Fixkostenerstattung von 90% auf 100% erhöht wird. Außerdem erhalten Unternehmen, welche besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Weitere Informationen gibt es beim BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html

Da das Bundesministerium für Wirtschaft die Änderungen nun technisch umgesetzt hat, werden wir für sämtliche bereits gestellte Anträge einen zusätzlichen Anspruch prüfen und diesen zeitnah für unsere Mandanten beantragen.

Bitte beachten Sie: Der Unternehmerlohn kann derzeit noch nicht im Antrag berücksichtigt werden. Laut Aussagen der L-Bank wird dies noch einige Wochen dauern.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne.

Stand: 03. Mai 2021

Von |2021-05-03T10:32:52+02:00April 8th, 2021|Startseite|0 Kommentare

Überbrückunghilfe 3 oder Neustarthilfe – Anträge ab sofort möglich

Die Anträge für die Überbrückungshilfe 3 können seit dem 10. Februar 2021 gestellt werden. Wir haben ein umfangreiches Informationsschreiben für unsere Mandanten verfasst. Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden.

Weitere Infos gibt es beim Bundesministerium der Finanzen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann seit dem 16. Februar 2021 beantragt werden. Die Anträge müssen direkt auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.

Update Stand 17.03.2020: Die Neustarthilfe kann von nun an auch durch Steuerberater beantragt werden.

Von |2021-04-08T11:06:30+02:00Februar 10th, 2021|Allgemein, Startseite|0 Kommentare

7 % MwSt für Speisen in der Gastronomie bleiben bis Ende 2022

Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat beschlossen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 bestehen bleiben soll. Ursprünglich war diese Maßnahme bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die Maßnahme muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden.

Von |2021-02-04T18:03:08+01:00Februar 4th, 2021|Startseite|0 Kommentare

Verlängerung der Abgabefristen für die Steuererklärung 2019

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung nun beschlossen, dass die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen verlängert wird. Der letztmögliche Abgabetermin ist nun der 31. August 2021.

Der Beginn des Zinslaufes für 2019 wird ebenfalls verlängert und beginnt erst am 01. Oktober 2021.

Von |2021-02-02T11:04:25+01:00Februar 2nd, 2021|Allgemein, Startseite|0 Kommentare

Update: Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe

Die Überbrückungshilfe II, die Novemberhilfe sowie die Dezemberhilfe können aktuell beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe ist der 31. März 2021. Die Antragsfrist für die November- und Dezemberhilfe ist der 30. April 2021.

Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.

Von |2021-02-02T11:17:06+01:00Dezember 1st, 2020|Startseite|0 Kommentare

Weihnachtsferien 28.12.20 – 06.01.21

Unsere Kanzlei ist zwischen den Jahren vom 28.12.2020 – 06.01.2021 nicht besetzt. Danach sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. In dringenden Fällen können Sie uns unter kanzlei@niedermaier-partner.de kontaktieren.

Wir wünschen eine besinnliche Weihnachtszeit.

Von |2020-12-02T09:18:12+01:00Dezember 1st, 2020|Startseite|0 Kommentare
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