Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat beschlossen, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022 bestehen bleiben soll. Ursprünglich war diese Maßnahme bis zum 30. Juni 2021 befristet. Die Maßnahme muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden.