So individuell wie Ihre Situation ist auch unsere Herangehensweise. Egal ob Sie als Privatperson, Existenzgründer, Freiberufler oder Unternehmer zu uns kommen: Wir helfen Ihnen dabei Ihren persönlichen Weg durch die Untiefen des Steuerrechtes zu finden.
Unser Leistungsspektrum ist vielfältig, denn wir bieten Ihnen neben klassischer Steuerberatung auch betriebswirtschaftliche Beratung wie Controlling oder Nachfolgeplanung an. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz behalten wir Ihre Steuern im Blick und können Sie gleichzeitig in finanziellen Belangen umfassend beraten.
Sie wollen mehr über unsere Leistungen wissen? Lesen Sie weiter!
Laufende Steuerberatung
Unter dem Stichwort „laufende Steuererklärung“ verstehen wir die umfassende Erledigung aller wiederkehrenden steuerlichen Arbeiten, wie z. B. der jährlichen Steuererklärungen. Wir verstehen uns dabei als Dienstleister, der Sie effizient entlastet, um Ihnen mehr Zeit für Ihre Kernkompetenzen zu verschaffen. Eine umfassende laufende Betreuung ermöglicht uns das Kennenlernen Ihrer individuellen steuerlichen Situation um mögliche Ansätze für eine gestaltende Beratung zu erkennen.
Wir erstellen für Sie als Privatperson die jährlichen Einkommensteuererklärungen und stellen dabei sicher, dass sämtliche Aspekte des komplexen Steuerrechtes, insbesondere Neuerungen in der Finanzrechtsprechung und der Verwaltungsauffassung, zutreffend berücksichtigt werden.
Wir kümmern uns um sämtliche Rückfragen des Finanzamtes und um die Prüfung der Steuerbescheide. Zudem leiten wir aus den Steuererklärungen und den Besprechungen mit Ihnen Erkenntnisse für die Steuerplanung ab.
Unternehmen haben eine Reihe von Steuererklärungen zu erstellen:
Aus der monatlichen Buchhaltung werden die Umsatzsteuer-Voranmeldungen erstellt. Am Jahresende ist eine entsprechende Umsatzsteuererklärung zu erstellen. Daneben sind eine Gewerbesteuererklärung und – je nach Rechtsform des Unternehmens – eine Körperschaftsteuererklärung oder eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zu erstellen. Grundlage dieser Steuererklärungen ist das im Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis.
Wir unterstützen Sie gerne.
Die Steuererklärung bildet auch im betrieblichen Bereich den Ausgangspunkt für weitergehende Analysen und Planungen.
Nicht immer bedeutet eine richtige Steuererklärung, dass das Finanzamt die Steuer in der richtigen Höhe festsetzt. Gerade in komplexeren Fällen unterlaufen dem Finanzamt bei der Steuerfestsetzung Fehler oder das Finanzamt vertritt eine andere Auffassung als die in der Steuererklärung dargelegte.
Daher ist es wichtig die Steuerbescheide sorgfältig zu prüfen und im Falle einer Abweichung gegen den entsprechenden Steuerbescheid innerhalb der vorgesehenen Zeit vorzugehen, um das Finanzamt mit den richtigen Argumenten von unserer Sicht der Dinge zu überzeugen.
Eine Betriebsprüfung ist für nahezu jeden Unternehmer herausfordernd. Mit uns an Ihrer Seite können Sie der Betriebsprüfung unerschrocken entgegenblicken, denn wir begleiten Sie dabei.
Zu einer erfolgreichen Betriebsprüfung gehört eine gute Vorbereitung, insbesondere das Aufbereiten der für die Betriebsprüfung benötigten Daten. Daneben sind wir nicht nur im Steuerrecht auf dem neusten Stand, sondern auch hinsichtlich der von den Betriebsprüfern verwendeten Prüfungsmethoden (Stichwort „Digitale Betriebsprüfung“). Schlussendlich profitieren Sie von unserem umfangreichen Erfahrungsschatz hinsichtlich der richtigen Kommunikation mit dem Prüfer, um die Betriebsprüfung erfolgreich abzuschließen.
Gestaltende Steuerberatung
Die gestaltende Steuerplanung umfasst weniger das Aufarbeiten der Vergangenheit als vielmehr eine in die Zukunft ausgerichtete, gezielte Veränderung Ihrer steuerlichen Situation.
Hierbei kann es um kleinere Veränderungen gehen, oft aber stehen entscheidende Umwälzungen an, wie z. B. der Verkauf oder die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation, die ebenso umfassende steuerliche Folgewirkungen haben.
Daher bedarf es in der gestaltenden Steuerberatung einer besonderen Sorgfalt und Expertise des Beraters: Hier sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!
Sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich ist die vorausschauende Planung der Steuerlast und eine darauf aufbauende Optimierung steuerlich bedeutsamer Entscheidungen von zentraler Bedeutung.
Ein Bestandteil ist eine regelmäßige Überprüfung der voraussichtlichen steuerlichen Einkünfte und eine entsprechende laufende Anpassung der Vorauszahlungen, um unangenehme Überraschungen am Jahresende zu vermeiden. Daneben sind auch Investitionen, Verkäufe und andere Transaktionen unter Berücksichtigung der steuerlichen Folgewirkungen zu analysieren. Auch das sinnvolle Ausüben steuerliche Wahlrechte erfordert eine präzise Berechnung der steuerlichen Folgewirkungen.
Der Generationswechsel im Unternehmen ist in vielerlei Hinsicht eines der einschneidendsten Ereignisse sowohl für das Unternehmen als auch für die Eigentümerfamilie. Auch aus steuerlicher Sicht gibt es hier vieles zu beachten. Insbesondere ist es wichtig die Übergabe auf die nächste Generation langfristig zu planen, z. B. um mögliches steuerlich begünstigtes Vermögen zu schaffen oder erbschaftsteuerliche Freibeträge optimal auszunutzen. Neben der erbschaftsteuerlichen Komponente spielt auch die Einkommensteuer eine Rolle, insbesondere, wenn es um die Frage geht, wie der „Senior“ versorgt werden soll.
Neben den steuerlichen Aspekten behalten wir auch die rechtlichen Aspekte einer Generationennachfolge im Blick und konsultieren, wenn nötig die richtigen Spezialisten hierfür. Sprechen Sie uns an!
Unter den Begriff Umstrukturierung fallen verschiedenste Änderungen, die in einem Unternehmen oder einer Unternehmensgruppe durchgeführt werden, beispielsweise
- Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz
- Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
- Begründung oder Beendigung von Betriebsaufspaltungen
- Betriebsverpachtungen
Oberstes steuerliches Ziel ist hierbei meist die Fortführung der Buchwerte des übertragenen Vermögens zur Sicherstellung der Steuerneutralität. Daneben sind jedoch auch andere Steuerarten zu beachten – insbesondere die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer können bei nicht durchdachten Strukturierungen zu erheblichen Zusatzbelastungen führen.
Der Kauf und Verkauf von Unternehmen ist eine äußerste komplexe Angelegenheit, die neben ökonomischen und rechtlichen Fragestellungen, auch steuerliche Themen aufwirft.
- Als Käufer eines Unternehmens ist es ein unverzichtbarer Schritt, sich vor dem Erwerb eines Unternehmens genau über die steuerliche Vergangenheit des Unternehmens und mögliche verdeckte Steuerrisiken zu informieren („Tax Due Diligence“).
- Ebenso ist für den Käufer, verstärkt aber auch für den Verkäufer wichtig, die rechtliche Struktur der Transaktion steueroptimal zu gestalten. Neben möglichen durch die Transaktion selbst ausgelösten Steuern (Veräußerungsgewinnbesteuerung, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer), ist dabei auch die künftige laufende Steuerbelastung im Blick zu behalten.
- Schlussendlich ist auch der Kaufvertrag selbst in steuerlicher Hinsicht interessensgerecht zu gestalten, insbesondere wenn es um mögliche Haftungen und Garantien für steuerliche Sachverhalte geht.
Hier bedarf es eines versierten Beraters, der neben dem Steuerrecht auch die spezifischen Themen eines Transaktionsprozesses kennt und Sie durch diesen komplexen Prozess begleitet. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
Finanzbuchhaltung
Bei der Finanzbuchhaltung werden alle Vorgänge im Unternehmen, die sich in Zahlenwerten beschreiben lassen, erfasst und in eine zeitliche und sachliche Ordnung gebracht. Eine gut funktionierende und übersichtliche Finanzbuchhaltung ist somit nicht nur eine wichtige Grundlage für die Steuererklärungen, sondern unterstützt Sie auch dabei eine klare Sicht auf die Entwicklung Ihres Unternehmens zu bekommen.
Unsere Leistungen im Detail
- Aufbereiten, Zuordnen und Erfassen der Belege
- Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung
- Erstellen der Saldenliste, offene Posten Liste mit ausstehenden Kundenforderungen und offenen Lieferantenrechnungen
- Monatliche BWA mit Vorjahresvergleich
- Telefon- oder E-Mail-Support zu allen Fragen der Finanzbuchhaltung
- Sofern erwünscht, automatische Weitergabe der monatlichen Auswertungen an Ihre Hausbank
Sprechen Sie uns gerne an!
In kaum einem Bereich unserer Arbeit hat sich die Digitalisierung stärker ausgewirkt als im Bereich der Buchführung. Wir nutzen die neuen Möglichkeiten, um Ihnen und uns die Arbeit zu erleichtern: An uns übermittelte Papierbelege werden eingescannt und direkt in unserem Buchhaltungssystem archiviert, so dass Belege und Buchungen noch übersichtlicher miteinander verbunden sind. Sie können uns Ihre Belege eingescannt übermitteln. Daneben bieten wir Ihnen an, dass wir Ihre Kontoauszüge direkt bei Ihrer Hausbank elektronisch abrufen und verarbeiten.
Zusätzlich zu der Bearbeitung der Buchhaltung erbringen wir eine Reihe von weiteren Leistungen, wie beispielsweise:
- Abwicklung von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Übernahme Ihres betrieblichen Mahnwesens
- Individualisierung Ihrer monatlichen BWA
- Quartalweise Besprechung Ihrer BWA zur Identifizierung möglicher Risiken und zur Einleitung von Gegenmaßnahmen
- Planungsrechnungen, Kostenrechnungen und Soll-Ist-Vergleiche auf Basis Ihrer Buchhaltung. Mehr hierzu finden Sie im Abschnitt betriebswirtschaftliche Beratung
- Beratung beim Aufbau und der Organisation Ihrer internen Buchhaltung
- Regelmäßige Updates über gesetzliche und sonstige Neuerungen im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens
- Auskünfte zu speziellen Buchhaltungsfragestellungen
- Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter, gerne auch vor Ort
Gerade für kleinere Unternehmen, die die Buchhaltung gerne selbst in die Hand nehmen, für die sich die kostspielige Anschaffung von Buchhaltungssoftware aber nicht lohnt, bieten wir in Zusammenarbeit mit unserem Softwarepartner ADDISON Lösungen an. Wir stellen unseren Mandanten gerne online einen digitalen Kassenbericht oder einen Zugriff auf unsere Finanzbuchhaltungs-Software zur Verfügung, so dass diese Arbeiten bequem von Ihnen zu Hause aus erledigt werden können, die Daten aber automatisch auf unseren Servern gespeichert werden. Bei Bedarf können unsere Mitarbeiter dann jederzeit auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Sie buchen mit Lexoffice oder SevDesk? Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung beinhaltet die monatliche Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und umfasst insbesondere die Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt und die Meldung der Sozialversicherungsbeiträge und die elektronische Datenübermittlung an die Krankenkassen.
Eine pünktliche und reibungslose Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen spart Ihnen Zeit, um sich auf die Kernbereiche Ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Gerne übernehmen wir für Sie die termingerechte und reibungslose Abwicklung der Lohnbuchhaltung. Dies umfasst in jedem Fall folgende Arbeiten:
- Monatliche Lohnbuchführung der termingerecht und vollständig zur Verfügung gestellten Daten
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen
- Lohnsteueranmeldung und elektronische Übermittlung der Daten an das Finanzamt
- Elektronische Datenübermittlung an die Sozialversicherungsträger
- Führen des Jahreslohnkontos, Elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
- Bereitstellung von Überweisungsträgern oder einer DTA-Datei
Wir übernehmen auch die Lohnabrechnungen für Bauunternehmen aller Art.
Im Lohnbereich existiert eine Vielzahl möglicher Zusatzleistungen, die gerne für Sie erledigen, damit Sie sich auf Ihrer Kernkompetenzen konzentrieren können. Wir bieten unter anderem folgende Leistungen an:
- Berechnen von steuerfreien Zuschlägen und Fahrtkosten
- Bearbeitung von Lohnfortzahlungsanträgen und Kurzarbeitergeldanträgen
- Ausstellen von Gehaltsbescheinigungen
- Erstellen von Entgeltnachweisen für die Berufsgenossenschaft
- Bearbeitung von Lohnpfändungen
- Ausstellungen von ZVK-Meldungen und SOKA-Bau Meldungen
Neben der reinen Abwicklung der monatlichen Lohnbuchhaltungen bieten wir auch eine Beratung im Lohnbereich im Hinblick auf die Optimierung der Lohnstruktur an.
- Steuerfreie Zuschüsse und steuerfreier Werbungskostenersatz für Mitarbeiter
- Gewährung von steuervergünstigten Sachbezügen
- Strukturierung der betrieblichen Altersversorgung
Bei strittigen Themen stimmen wir uns im Vorfeld mit der Finanzverwaltung ab und beantragen zur Absicherung eine Lohnsteueranrufungsauskunft.
Mandanten, die sich selbst um die Lohnabrechnungen ihrer Mitarbeiter kümmern, stehen wir gerne beratend zur Seite.
Neben den o. g. fachlichen Beratungsaspekten stehen wir auch bei organisatorischen Fragestellungen, insbesondere beim erstmaligen Aufbau eines Lohnbüros, gerne beratend zur Verfügung.
Jahresabschlusserstellung und Jahresabschlussprüfung
Der Jahresabschluss bietet einen zentralen Überblick über Ihre Geschäftstätigkeit im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Er bildet auch die Basis für ihre Bonität bei Kreditinstituten und Leasinggesellschaften und für ihre Steuerbelastung.
Wenn Sie als gewerblicher Unternehme gesetzlich dazu verpflichtet sind, jährlich einen handelsrechtlichen Jahresabschluss (Handelsbilanz) aufzustellen und dadurch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu bestimmen, bieten wir Ihnen gerne an, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen.
Die Handelsbilanz unterliegt bestimmten Publizitätspflichten, dient der Ausschüttungsbemessung und ist die Grundlage für den steuerrechtlichen Jahresabschluss (Steuerbilanz).
Neben der Außenwirkung für Ihr Unternehmens, dient der Jahresabschluss auch Ihrer internen Unternehmenssteuerung. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit sinnvollen Analysen. Die Daten des Jahresabschlusses dienen beispielsweise als Grundlage für Rentabilitätsberechnungen.
Der steuerrechtliche Jahresabschluss (Steuerbilanz) ergibt sich aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss (Handelsbilanz) und berücksichtigt steuerliche Besonderheiten. Daraus ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern:
- Einkommensteuer,
- Körperschaftsteuer,
- Gewerbesteuer
Wir erstellen diese für Sie gerne und weisen Sie aktiv auf Besonderheiten und Steuergestaltungsmöglichkeiten hin.
Sind Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender und nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, so erstellen wir für Sie gerne eine Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt den jährlichen Gewinn im Gegensatz zur Bilanz vereinfacht, indem Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Forderungen werden beispielsweise noch nicht in die Gewinnermittlung einbezogen, sondern erst, wenn diese beglichen werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen betreffen vor allem größere Unternehmen. Für kleinere Unternehmen oder solche, die nicht prüfungspflichtig sind, kann eine freiwillige Jahresabschlussprüfung sinnvoll oder erforderlich sein.
Eine Prüfung erhöht die Glaubhaftigkeit des Abschlusses für externe Adressaten. Das können zum Beispiel Kreditgeber, Kunden oder Lieferanten sein. Sie bietet aber auch für Ihr Unternehmen den Vorteil, durch unseren Blick auf Ihr Unternehmen neue Potentiale zu erkennen.
Besteht keine gesetzliche Prüfungspflicht, können wir Sie gerne beraten, welche Prüfungsart sinnvoll ist. Varianten zur Jahresabschlussprüfung können die Prüferische Durchsicht oder die Prüfung für einen bestimmten Zweck sein. Sprechen Sie mit uns über die verschiedenen Möglichkeiten.
Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen können Prüfungsleistungen erforderlich werden, die ihre Grundlage im GmbH-Gesetz, im Aktiengesetz und im Umwandlungsgesetz haben:
Dazu zählen:
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 57e, 57f GmbHG, §209 AktG)
- Gründungsprüfung (§ 33 AktG), Nachgründungsprüfung (§ 52 AktG)
- Prüfung von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung (§ 142 AktG)
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung (§ 183 AktG)
- Unternehmensvertragsprüfung gem. § 293b AktG
- Angemessenheitsprüfung der Barabfindung in Zusammenhang mit Squeeze-Outs (§ 327c AktG)
- Verschmelzungsprüfung (§ 9 UmwG)
- Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung (§ 125 UmwG)
- Gründungsprüfung bei Formwechsel (§ 220 UmwG)
- Prüfung nach § 53 HGrG
- Freiwillige Prüfungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
Für weitere Details sprechen Sie uns gerne an.
Betriebwirtschaftliche Beratung
Unter betriebswirtschaftlicher Beratung haben wir alle Kompetenzfelder zusammengefasst, bei denen nicht primär die anfallenden Steuern im Vordergrund stehen.
Wir bieten Ihnen exzellente Beratung zu verschiedensten Finanz- und Vermögensthemen. Profitieren Sie von unseren unabhängigen und qualifizierten Lösungen, die auf einen großen Erfahrungsschatz beruhen.
Neugründer von Unternehmen müssen sich schon frühzeitig Gedanken zu den unterschiedlichsten Themen wie Geschäftsidee, Marktlage oder Erfolgsaussichten machen. Damit Sie bei den dabei anfallenden komplexen Fragestellungen nicht den Überblick verlieren, stehen wir Ihnen jederzeit mit kompetenten Rat und einem großen Erfahrungsschatz zur Seite.
- Wir besprechen mit Ihnen die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen, nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Businessplans,
- Wir begleiten Sie bei Kreditgesprächen und bei der Beantragung von Fördermitteln
- Wir kümmern uns um die Formalitäten, z. B. um das Ausfüllen diverser Anmeldeformulare und um die Festsetzung von Steuervorauszahlungen
- Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner bei Buchführung, Belegarchivierung oder Controlling zur Verfügung, unabhängig davon, ob wir die Buchführung für Sie übernehmen oder ob Sie selbst buchen möchten.
In einer Vermögensübersicht wird das gesamte Vermögen wie beispielsweise Grundbesitz, Bankkonten, Darlehen und Versicherungen detailliert abgebildet. Sie erhalten sämtliche relevanten Informationen zu den jeweiligen Vermögens- oder Schuldpositionen auf einen Blick.
Erfahrungsgemäß verbessern solche Vermögensübersichten Ihre Verhandlungsposition bei Darlehensgebern oder Lebensversicherern. Die Vermögensübersicht sorgt gleichzeitig aber auch dafür, dass Sie selbst bzw. im Falle eines Notfalls auch Ihre Angehörigen, einen genauen Überblick über Ihre finanzielle Gesamtsituation besitzen.
Ein Unternehmen zu bewerten ist für sehr viele Anlässe relevant, z. B. bei Unternehmensverkäufen, für steuerliche Zwecke, für das Trennen oder Zusammenführen verschiedener Unternehmen, oder bei der Neuaufnahme bzw. beim Ausscheiden von Gesellschaftern.
Entscheidend ist hier bereits die Auswahl der zum Zweck der Bewertung passenden Methode: So macht z. B. das für steuerliche Zwecke akzeptierte „vereinfachte Ertragswertverfahren“ für betriebswirtschaftliche Zwecke meist nur wenig Sinn, weil es die Realität sehr stark vereinfacht und zu stark verzerrten Werten führen kann. Ein vollumfängliches, nach den Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer aufgestelltes, Bewertungsgutachten ist hingegen für mittelständische Betriebe meistens zu umfangreich und zu komplex.
Wir finden für Sie den richtigen Bewertungsansatz und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen sachgerechten Unternehmenswert.
Eine Rentabilitätsberechnung wird häufig von Finanzierungspartnern verlangt, bevor sie das benötigte Kapital zur Verfügung stellen.
Für die effektive Steuerung eines Unternehmens, ist ein begleitendes Controlling von großer Bedeutung. Im Gegensatz zu großen Konzernen können mittelständische Unternehmen hierfür in der Regel keine eigene Abteilung unterhalten. Wir unterstützen Sie gerne. Basis sind in der Regel die Daten des Rechnungswesens, die wir mit anderen Daten verknüpfen um hieraus eine verlässliche Planung für Ihr Unternehmen zu erstellen. Diese Zahlen gleichen wir laufend mit Ihren Ist-Zahlen ab. Damit können wir Sie frühzeitig auf Fehlentwicklungen aufmerksam machen und Optimierungspotentiale erkennen.
Ein funktionierendes Controlling-System führt nicht nur zu einer verbesserten Unternehmenssteuerung, sondern wird auch bei Ihrer Hausbank gerne gesehen und wird sich positiv auf Ihr Rating auswirken.