Die Bedingungen der Überbrückungshilfe III werden vom Bundesministerium für Wirtschaft dahingehend verbessert, dass die maximale Fixkostenerstattung von 90% auf 100% erhöht wird. Außerdem erhalten Unternehmen, welche besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind, einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Weitere Informationen gibt es beim BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/03/20210401-ueberbr%C3%BCckungshilfe-3.html
Da das Bundesministerium für Wirtschaft die Änderungen nun technisch umgesetzt hat, werden wir für sämtliche bereits gestellte Anträge einen zusätzlichen Anspruch prüfen und diesen zeitnah für unsere Mandanten beantragen.
Bitte beachten Sie: Der Unternehmerlohn kann derzeit noch nicht im Antrag berücksichtigt werden. Laut Aussagen der L-Bank wird dies noch einige Wochen dauern.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne.
Stand: 03. Mai 2021
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