Die Anträge für die Überbrückungshilfe 3 können seit dem 10. Februar 2021 gestellt werden. Wir haben ein umfangreiches Informationsschreiben für unsere Mandanten verfasst. Bei Interesse können Sie sich gerne bei uns melden.
Weitere Infos gibt es beim Bundesministerium der Finanzen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-iii.html.
Die Neustarthilfe für Soloselbstständige kann seit dem 16. Februar 2021 beantragt werden. Die Anträge müssen direkt auf direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Es wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt.
Update Stand 17.03.2020: Die Neustarthilfe kann von nun an auch durch Steuerberater beantragt werden.
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