Es können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gestellt werden. Die Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist wieder gestartet. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert. Nähere Informationen gibt es auf der Internet-Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).

Zum 1.1.2020 ist auch die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen, die am eigengenutzten Wohneigentum durchgeführt werden, in Kraft getreten. Sie gilt für die Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.

Die Förderung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen gewährt und beträgt insgesamt 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 € pro Wohnobjekt, verteilt über 3 Jahre, und zwar je 7 % der Aufwendungen, höchstens 14.000 € im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im folgenden Kalenderjahr, sowie 6 %, höchstens 12.000 € im übernächsten Kalenderjahr.