Freiwillig Versicherte – Einkommen beider Eheleute für Beitragshöhe maßgeblich

Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge richtet sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Bei einem freiwillig Versicherten ist dessen gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Ist dessen Ehegatte oder Lebenspartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV), so sind auch dessen Einnahmen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Dies gilt für alle freiwillig Versicherten, nicht nur für die hauptberuflich selbstständig Tätigen.

In einem vom Hessischen Landessozialgericht (LSG) entschiedenen Fall wehrte sich eine freiwillig bei einer GKV versicherte Frau gegen die Festsetzung ihrer Versicherungsbeiträge. Das Einkommen ihres privat krankenversicherten Ehemanns hätte bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Krankenkasse hingegen verwies auf die sog. „Verfahrensgrundsätze Selbstzahler“, nach welchen auch das Einkommen des Ehegatten zu berücksichtigen ist. Die Richter des LSG bestätigten die Auffassung der Krankenversicherung.

Von |2023-10-05T14:06:41+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne ab dem 1.5.2024 in 2 Schritten. Die aktuelle Pflege-Mindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und beinhaltet die Erhöhung zum 1.12.2023.

Pflegehilfskräfte  qualifizierte
Pflegehilfskräfte
(mind. 1-jährige Ausbildung)
Pflegefachkräfte
ab 1.12.2023 14,15 € 15,25 € 18,25 €
ab 1.5.2024 15,50 € 16,50 € 19,50 €
ab 1.7.2025 16,10 € 17,35 € 20,50 €

Die Pflegekommission empfiehlt außerdem für Beschäftigte in der Altenpflege mit einer 5-Tage-Woche einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (jeweils 9 Tage im Kalenderjahr) über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30.6.2026 ausgesprochen. Diese Empfehlung will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales – wie in den Vorjahren – mit einer neuen Pflegemindestlohn-Verordnung umsetzen.

Von |2023-10-05T14:06:41+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Erlöschen eines Bestandsschutzes bei Umbau

Ein etwaiger Bestandsschutz kann erlöschen, wenn ein Wohnhaus angesichts der bereits durchgeführten Baumaßnahmen nicht mehr mit dem zuvor vorhandenen Altbestand identisch ist. Auch wenn die Ausmaße des Wohnhauses mit dem Altbestand identisch sind und die durchgeführten Arbeiten im Wesentlichen zum Zweck der Renovierung und Sanierung erfolgten, verhindert dies im Übrigen nicht, das Wohnhaus als anders („aliud“) gegenüber dem Altbestand einzuordnen. Selbst dann, wenn Außenwände im Wesentlichen unverändert bleiben, kann ein Gebäude im Einzelfall durch zahlreiche, auch baugenehmigungsfreie Baumaßnahmen so sehr verändert werden, dass es einem Neubau gleicht.

So entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts NRW gegenüber einem Bauherrn, dass ein rechtmäßiger Zustand allein durch eine vollständige Beseitigung des im Umbau befindlichen Wohnhauses erreicht werden könne, da ein etwaiger (formeller oder materieller) Bestandsschutz für den Altbestand im Zuge der Baumaßnahmen erloschen sei.

Von |2023-10-05T14:06:41+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Anrechnung von Drittmitteln bei Mieterhöhung

Grundsätzlich kann ein Vermieter nach durchgeführten Modernisierungs­maßnahmen die jährliche Miete erhöhen. Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören jedoch nicht zu den aufgewendeten Kosten und sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Werden Modernisierungsmaßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.

Für die Umsetzung der Mieterhöhung muss der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen dem Mieter in Textform erklären. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung aufgrund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend erläutert wird. Kosten, die vom Mieter oder für diesen von einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten. Sie dürfen deshalb nicht bei der Erhöhung der Miete angesetzt und auf den Mieter umgelegt werden. Bei Deckung der Kosten für die Modernisierungs­maßnahme oder von laufenden Aufwendungen infolge der Modernisierungsmaßnahme durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten, durch Darlehen oder Mietvorauszahlungen des Mieters oder durch Leistungen eines Dritten für den Mieter sowie aus Mitteln der Finanzierungs­institute von Bund und Ländern verringert sich der Erhöhungsbetrag. Die Pflicht zur Anrechnung dieser Drittmittel hat damit Bedeutung für den Umfang der vom Vermieter nach Durchführung der Modernisierung geforderten Mieterhöhung. Dementsprechend muss der Vermieter eventuelle Drittmittel in seinem Mieterhöhungs­verlangen plausibel darlegen.

Von |2023-10-05T14:06:41+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Wohnrecht trotz Verkauf der Immobilie

Wenn der eine Ehegatte stirbt, möchte der andere Ehegatte meist im ehelichen Haus verbleiben. Darüber muss man sich Gedanken machen, wenn die Erbengemeinschaft das Haus verkauft.

So auch in einem Fall, den das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zu entscheiden hatte: Eine Frau war gemeinsam mit ihren beiden Töchtern Erbin ihres Ehemannes geworden. Man einigte sich mit dem Enkel der Frau über einen Verkauf des Hauses, das dem Verstorbenen gehört hatte. Die Großmutter, ihre beiden Töchter und der Enkel einigten sich vor dem Verkauf, dass die damals Mitte 70-jährige Großmutter auch bei einer Übernahme des Hauses durch den Enkel in dem Haus wohnen bleiben dürfe (schuldrechtliches Wohnrecht). Es kam nicht zur Eintragung eines dinglichen Wohnrechts im Grundbuch. Der Enkel kündigte gegenüber seiner Großmutter nach ca. 1 ½ Jahren „das unentgeltliche Nutzungsverhältnis“ und verkaufte das Haus dann zum mehr als doppelten Preis.

Die OLG-Richter stellten klar, dass der Großmutter gegenüber dem Enkel ein schuldrechtliches Wohnrecht zusteht – also ein Wohnrecht, das nicht im Grundbuch eingetragen ist. Dies gilt trotz des Weiterverkaufs der Immobilie. Weil es sich nur um ein schuldrechtliches, nicht eingetragenes Wohnrecht handelt, wird die Großmutter dies gegenüber den neuen Käufern nicht geltend machen können. Angesichts des Verkaufs an das junge Ehepaar kämen aber jetzt möglicherweise Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen den Enkel in Betracht.

Anmerkung: Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, ein vereinbartes Wohnrecht auch als dingliches Wohnrecht im Grundbuch eintragen zu lassen.

Von |2023-10-05T14:06:41+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Einwände gegen die Qualität der öffentlich-rechtlichen Programminhalte sowie andere Fragen der Programm- und Meinungsvielfalt können die Erhebung des Rundfunkbeitrags nicht in Frage stellen, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Ziel des Rundfunkbeitrags ist es, eine staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Der Rundfunkbeitrag wird ausschließlich als Gegenleistung für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhoben.

Von |2023-10-05T14:06:42+02:00Oktober 1st, 2023|News, Oktober 2023|0 Kommentare

Reflexionen einer Photovoltaikanlage

In einem vom Oberlandesgericht Braunschweig entschiedenen Fall waren auf einem Hausdach in Richtung des Wohnhauses des Nachbarn Paneele einer Photovoltaikanlage montiert. Der Nachbar gab an, dass er durch die Reflexion der Sonneneinstrahlung auf die Paneele in Teilen seines Hauses in unzumutbarer Weise geblendet würde. Damit wären die technischen Normen und Regelwerke, die vorgeben würden, wie Lichtemissionen/-immissionen zu bewerten sind, überschritten.

Die Richter kamen zu der Entscheidung, dass das Eigentum durch die Reflexionen grundsätzlich beeinträchtigt ist, diese Beeinträchtigung aber nicht wesentlich ist. Maßstab für die Frage, ob eine Beeinträchtigung noch unwesentlich oder bereits wesentlich ist, ist das Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“, d. h. in diesem konkreten Fall, des „Durchschnittsbenutzers“ des beeinträchtigten Grundstücks. Ferner führten die Richter aus, dass für Reflexionen durch Sonneneinstrahlung keine durch Gesetze oder Richtlinien festgelegten Richtwerte existieren. Auch der Hinweis der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, dass eine erhebliche Belästigung vorliegen kann, wenn die Lichteinwirkung mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt, betrifft andere Konstellationen und ist überdies nicht verbindlich, kann aber als Entscheidungshilfe herangezogen werden. Aber auch danach war nicht von einer wesentlichen Beeinträchtigung auszugehen. Nach den Feststellungen des Sachverständigen waren in dem Wohnraum insgesamt nur an 60 Tagen im Jahr und insgesamt unter 20 Stunden pro Jahr Reflexionen verursacht durch die Paneele wahrnehmbar.

Von |2022-10-10T14:12:05+02:00Oktober 1st, 2022|News, Oktober 2022|0 Kommentare

Duldung und Ankündigung von Baumaßnahmen am Mietobjekt

Wer Wohnungseigentum gebraucht, ohne Wohnungseigentümer zu sein, hat gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und anderen Wohnungseigentümern zu dulden:

• die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums, die ihm rechtzeitig angekündigt wurde;
• Maßnahmen, die über die Erhaltung hinausgehen, die spätestens 3 Monate vor dem Beginn in Textform angekündigt wurden.

Der Begriff „rechtzeitig“ ist jedoch nicht eindeutig definiert, sondern richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und der Dringlichkeit.

Anmerkung: Diese Tatsache sollte schon bei der Beschlussfassung in einer Eigentümerversammlung berücksichtigt werden.

Von |2022-10-10T14:12:05+02:00Oktober 1st, 2022|News, Oktober 2022|0 Kommentare

Verwirkung des Courtageanspruchs eines Maklers

In einem Verfahren wegen Maklercourtage hatte sich das Oberlandesgericht Hamm (OLG) unter anderem mit der Verwirkung des Zahlungsanspruchs des Maklers zu beschäftigen. Werden wichtige, dem Makler bekannte Informationen zurückgehalten, kann der Zahlungsanspruch des Maklers entfallen. Weiß der Makler von der „Vermüllung“ einer Mietwohnung, muss er hierüber informieren.

Die Richter führten aus, dass die „Vermüllung“ einer Wohnung ein aufklärungsbedürftiger Zustand ist. Denn bei einer „Messie-Wohnung“ sind neben Schäden an der Wohnung (z. B. Schimmelbildung) für den Erwerber auch Schwierigkeiten und hohe Kosten im Zusammenhang mit einer mitunter aufwändigen Durchsetzung eines Räumungsanspruchs zu erwarten.

Von |2022-10-10T14:12:05+02:00Oktober 1st, 2022|News, Oktober 2022|0 Kommentare

Zahlungen zur Auffüllung einer Rentenanwartschaft

Wurde ein Vertrag über eine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen, ist damit zu rechnen, dass dieser rechtmäßig zum Güterausgleich im Scheidungsfall herangezogen werden kann. 

So hatte ein verheirateter angestellter Rechtsanwalt in einem vom Bundesfinanzhof am 19.8.2021 entschiedenen Fall einen zusätzlichen Rentenvertrag bei seinem Versorgungswerk abgeschlossen, in den er regelmäßig einzahlte. Als er sich scheiden ließ, entschied das zuständige Familiengericht, dass er einen Teil seiner erworbenen Rentenanwartschaft seiner Frau übertragen muss. Nach der Übertragung ergab sich für ihn die Möglichkeit, den Verlust durch eine Einzahlung hälftig wieder aufzufüllen. Dem kam der Rechtsanwalt nach und gab den Betrag als Werbungskosten an, den das Finanzamt daraufhin aber als (nur beschränkt abziehbare) Sonderausgaben deklarierte.

Grundsätzlich ist die Annahme, dass es sich um vorweggenommene Werbungskosten handeln könnte, nachvollziehbar. Entscheidend bei der Beurteilung ist jedoch die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung. Da der angestrebte Rentenbetrag durch den Ausgleich gemindert wurde, hat die Zahlung zum Verlustausgleich die Sicherung des Zuflusses von Alterseinkünften in angestrebter Höhe zur Folge. In diesem Fall hat deswegen ein Ansatz als Sonderausgabe zu erfolgen und nicht als Werbungskosten.

Von |2022-09-05T15:14:36+02:00September 1st, 2022|News, September 2022|0 Kommentare
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