Herkunftsnachweis bei Bar-Einzahlungen über 10.000 €

Bei Bar-Einzahlungen von mehr als 10.000 € bei der Hausbank muss ein Nachweis über die Herkunft der Summe möglich sein. Bei einer anderen Bank als der Hausbank gilt die Regelung schon ab 2.500 €. Das gilt auch, wenn die Einzahlung gestückelt vorgenommen und dabei der Betrag von 10.000 € bzw. 2.500 € insgesamt überschritten wird. Darunter fallen beispielsweise auch der Kauf von Edelmetallen wie Gold oder der Währungsumtausch. Bei regelmäßigen Einzahlungen geht die Bank nicht von einer gestückelten Einzahlung aus und verzichtet auf den Herkunftsnachweis. Allerdings wird technisch geprüft, ob sog. „Smurfing“ vorliegt. Dabei sollen Beträge, indem sie gestückelt eingezahlt werden, kleiner wirken als sie sind. Kann kein Herkunftsnachweis erbracht werden, muss die Bank das Geschäft unter Umständen ablehnen.

Zum Nachweis der Herkunft dienen laut der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin z. B.:
•    aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
•    Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse
•    Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
•    Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Auto- oder Edelmetallverkauf)
•    Quittungen über Sortengeschäfte
•    letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
•    Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Geschäftskunden sind i. d. R. nicht zur Erbringung eines Herkunftsnachweises verpflichtet, da sie häufiger größere Geldbeträge in bar bei der Bank einzahlen. Ein Nachweis kann nur nötig werden, wenn die Bartransaktion wesentlich vom übrigen Einzahlungsverhalten abweicht.

Von |2021-11-02T09:16:21+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Fehlverhalten eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Ein Fehlverhalten als Gesellschafter-Geschäftsführer kann auch die Einziehung des Geschäftsanteils rechtfertigen. Dies gilt aber nur dann, wenn aufgrund der Pflichtverletzung als Geschäftsführer auch ein Verbleiben desselben als Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern unzumutbar wird, etwa weil durch das Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis der Gesellschafter so nachhaltig zerrüttet wird, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit auch auf dieser Ebene ausgeschlossen erscheint, oder weil Treuepflichten schwerwiegend verletzt wurden.

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Geschäftsführer eine große Anzahl geheimhaltungsbedürftiger Firmendaten auf einen Laptop und ein weiteres Speichermedium heruntergeladen hatte. Daraufhin kündigte die Gesellschaft den Geschäftsführeranstellungsvertrag fristlos und rief ihn als Geschäftsführer ab.

Der Geschäftsführer verschaffte sich, nach Auffassung des OLG, Daten, auf die er ohnehin Zugriff hatte bzw. wesentliche Daten aus seiner Geschäftsführertätigkeit, die er auch ohne Download kannte. In der Gesamtschau reichte dies nicht, um (auch) die Einziehung der Geschäftsanteile zu begründen.

Von |2021-11-02T09:16:21+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Entzug eines Wochenmarktstandplatzes bei Nichtbeachtung der Öffnungszeiten

Aus der Festsetzung der Öffnungszeiten für einen Wochenmarkt ergibt sich die Verpflichtung der Markthändler, bei Öffnung des Marktes verkaufsbereit zu sein.

In einem Fall aus der Praxis war ein Markthändler bei Öffnung des Marktes um 8:00 Uhr wiederholt nicht verkaufsbereit. Daraufhin wurde ihm der Standplatz entzogen. Dagegen erhob der Markthändler Klage.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin kamen zu der Entscheidung, dass ihm der Standplatz entzogen werden durfte. Sie führten aus, dass dem Händler wegen der wiederholten Nichtbeachtung von bzw. wegen des Hinwegsetzens über Anordnungen und grundlegende Regeln/Obliegenheiten bei der Teilnahme an einem Wochenmarkt ein vorsätzliches Handeln und mangelndes Problembewusstsein unterstellt werden konnte. Es war nicht zu erwarten, dass sich sein Verhalten in Zukunft nachhaltig ändert, sodass zu befürchten war, dass der Marktfrieden hierdurch weiter erheblich gestört wird.

Von |2021-11-02T09:16:21+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit (AU) passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8.9.2021 lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitnehmerin kündigte am 8.2.2019 zum 22.2.2019 und legte ihrem Arbeitgeber eine auf den 8.2.2019 datierte AU-Bescheinigung vor. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, dass der Beweiswert der Bescheinigung erschüttert sei, weil diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Eigenkündigung der Arbeitnehmerin abdecke. Diese hat demgegenüber geltend gemacht, sie sei ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen und habe vor einem Burnout gestanden.

Eine AU-Bescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel für das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und ggf. beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der AU geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Die Koinzidenz zwischen der Kündigung vom 8.2. zum 22.2.2019 und der am 8.2. bis zum 22.2.2019 bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet einen ernsthaften Zweifel an der bescheinigten AU.

Von |2021-11-02T09:16:21+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Altersklausel bei betrieblicher Altersversorgung

Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Zu dieser Entscheidung kam das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 21.9.2021.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert geblieben ist. Das Erhöhungsverlangen ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen, wobei zur Begründung auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden kann.

Der vom Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens herangezogene Mietspiegel muss jenem Schreiben nicht beigefügt werden, wenn es sich um einen – etwa durch Veröffentlichung im Amtsblatt – allgemein zugänglichen Mietspiegel handelt. Dies ist auch dann zu bejahen, wenn der Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr (etwa 3 €) von privaten Vereinigungen an jedermann abgegeben wird.

Auch die sich aus dem Mietspiegel ergebende Mietpreisspanne muss der Vermieter zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen nicht in jedem Fall angeben. Als entbehrlich hat der Bundesgerichtshof diese Angabe ausdrücklich angesehen, wenn der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen auf einen Mietspiegel stützt, der in Form von Tabellenfeldern für Wohnungen einer bestimmten Kategorie jeweils eine bestimmte Mietpreisspanne ausweist, das seiner Auffassung nach einschlägige Mietspiegelfeld mitteilt. Denn in diesem Fall kann der Mieter die maßgebliche Mietpreisspanne dem betreffenden Mietspiegel ohne Weiteres entnehmen.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem Einzug in das Pflegeheim

Die Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim ist unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil v. 15.7.2021 entschieden, dass dies auch für Privatversicherte gilt.

Es ist mit den Regelungen im Sozialgesetzbuch unvereinbar, eine Platz- oder Reservierungsgebühr auf der Basis des vertraglichen Leistungsentgelts – ggf. vermindert um pauschalierte ersparte Aufwendungen – für die Zeit vor der Aufnahme des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim bis zum tatsächlichen Einzugstermin vertraglich festzulegen.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Meldungen für kurzfristige Minijobs ab 2022

In den Anmeldungen für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) muss der Arbeitgeber für Meldezeiträume nach dem 1.1.2022 angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist.

In einem neuen Feld „KENNZEICHEN KRANKENVERSICHERUNG (KENNZKV)“ muss bei der Anmeldung mit Abgabegrund „10“ und auch bei gleichzeitiger An- und Abmeldung mit Abgabegrund „40“ Kennzeichen „1“ oder „2“ eingetragen werden.

•    Kennzeichen „1“: Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert. Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland (z. B. als Rentenbezieher oder Student), einer freiwilligen Krankenversicherung oder einer Familienversicherung.
•    Kennzeichen „2“: Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert.

Bitte beachten Sie! Einen Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss der Arbeitgeber in die Entgeltunterlagen des kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmers ab dem 1.1.2022 aufnehmen.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens bei einer Scheidung

Haben die Beteiligten in einer Scheidungs- oder Folgesache eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens getroffen, so hat das Familiengericht diese Vereinbarung in seiner Kostenentscheidung im Regelfall zugrunde zu legen und darf hiervon nur abweichen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, die Kosten gegen den Willen der Beteiligten auf andere Weise als vereinbart zu verteilen.

Die für eine Abweichung vom Regelfall maßgeblichen Gründe sind durch das Familiengericht in der Begründung der Kostenentscheidung darzulegen.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare

Erbschaft – Auskunftsanspruch beinhaltet keinen Anspruch auf Belegvorlage

Der Pflichtteilsberechtigte hat im Rahmen des Auskunftsanspruchs zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen grundsätzlich keinen Anspruch auf Vorlage von Belegen. Eine Pflicht zur Vorlegung von Belegen besteht ausnahmsweise dann, wenn ein Unternehmen zum Nachlass gehört und die Beurteilung seines Wertes ohne Kenntnis insbesondere der Bilanzen und ähnlicher Unterlagen dem Pflichtteilsberechtigten nicht möglich wäre.

Des Weiteren kann eine Vorlage von Belegen ausnahmsweise auch dann gefordert werden, wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände ungewiss und die Vorlage einzelner Unterlagen erforderlich ist, damit der Pflichtteilsberechtigte den Wert der Gegenstände selbst abschätzen kann.

Von |2021-11-02T09:16:22+01:00November 1st, 2021|News, November 2021|0 Kommentare
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