Nachdem es aufgrund der Corona-Pandemie im Bereich der Saisonarbeit, insbesondere in der Landwirtschaft, zu fehlenden Arbeitskräften kommen wird, wurde die Zeitgrenze für kurzfristige Minijobs auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage ausgedehnt. Die Anhebung soll für den Zeitraum vom 1.3.2020 bis 31.10.2020 gelten.
Ausweitung der Arbeitszeitgrenzen für kurzfristige Minijobs in der Corona-Krise
Diesen Artikel per Email versenden
Ähnliche Beiträge
Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.