In einem vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2019 entschiedenen Fall bot ein Online-Händler aus den Niederlanden im Rahmen eines „Leseklubs“ gebrauchte E-Books zum Kauf oder Tausch an. Zwei Interessenverbände, deren Ziel die Vertretung der Interessen der niederländischen Verleger ist, hatten dagegen geklagt. Sie sahen hierin eine Urheberrechtsverletzung.
Die EuGH-Richter stellten fest, dass die Überlassung eines E-Books zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen nicht unter das Recht der „Verbreitung an die Öffentlichkeit“ fällt, sondern vielmehr unter das Recht der „öffentlichen Wiedergabe“. Der Verkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website stellt demnach eine öffentliche Wiedergabe dar, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.