Das von der Bundesregierung geplante Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) sieht aktuell neben vielen anderen Maßnahmen auch eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen von Belegen von 10 auf 8 Jahre vor. Unternehmen würde dadurch eine erhebliche Entlastung im Verwaltungsbereich zugute kommen. Geplant ist eine zeitnahe Vorlage des Referentenentwurfs, über den wir Sie auf dem Laufenden halten.
Bürokratieentlastungsgesetz
Von Niedermaier & Partner|2023-11-13T16:10:19+01:00November 1st, 2023|News, November 2023|0 Kommentare
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