Der Bundesfinanzhof hat die Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen durch ein Urteil weiter eingegrenzt. So können Mitgliedsbeiträge an Vereine, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, nicht steuermindernd abgezogen werden.
Vereins-Mitgliedsbeiträge
Von Niedermaier & Partner|2023-02-02T14:17:22+01:00Februar 1st, 2023|Februar 2023, News|0 Kommentare
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