Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof für einen Ausritt ein Pony gemietet. Das Mädchen stieg auf, die Mutter führte das Tier in ein nahegelegenes Waldstück. Zwei andere Kinder ritten mit ihren Pferden voraus. Als die beiden Kinder schneller weiterritten, riss sich das Pony los und stürmte hinterher. Das Mädchen fiel herab, erlitt innere Verletzungen und musste im Krankenhaus einmal reanimiert werden. Vom Betreiber des Ponyhofs verlangte die Mutter 10.000 € Schmerzensgeld.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Halter eines Tieres grundsätzlich für den Schaden, den das Tier verursacht. Weiterhin ist im BGB aber auch geregelt, dass derjenige haftet, der die Aufsicht über ein Tier vertraglich übernommen hat – wie hier die Mutter des Kindes. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der sog. „Tieraufseher“ entlasten kann.
So lag hier der Fall: Die Mutter hatte zwar die Aufsichtspflicht über das Pony übernommen, als sie es vom Hof in das Waldstück führte. Sie durfte aber davon ausgehen, dass ein Pony, das zum Ausreiten vermietet wird, eine gewisse Routine bei Ausritten hat und im Gelände nicht nervös wird oder besonders gesichert werden muss. Die Mutter hatte keine Möglichkeit, das Tier zu stoppen oder ihre Tochter rechtzeitig vom Sattel zu heben. Daher trifft sie keine Mitschuld, sodass der Betreiber des Ponyhofs für den Unfall voll haftet. Das Schmerzensgeld von 10.000 € war gerechtfertigt.
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