Die sog. Pendlerpauschale bleibt auch ab dem Jahr 2021 bis zu 20 km bei 0,30 €. Sie wird befristet für die Jahre 2021 bis 2023 ab dem 21. km auf 0,35 € angehoben. Für die Jahre 2024 bis 2026 gilt dann ab dem 21. Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,38 €.
Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab 2021
Von Niedermaier & Partner|2020-12-01T11:45:54+01:00Dezember 1st, 2020|Dezember 2020, News|0 Kommentare
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