Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2019 das vom Bundestag beschlossene „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ gebilligt. Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.
Es geht um diese zwölf Berufe:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Die genannten Berufe sollen damit wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden. Für bereits bestehende Betriebe gilt Bestandsschutz.
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.