Die Bundesregierung hat eine Vielzahl verschiedener Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die zum Teil schon im Jahr 2020 greifen sollen. Damit will sie die im Koalitionsvertrag vereinbarten und weitere zwingende Regelungen umsetzen.
Die meisten steuerlichen Auswirkungen ergeben sich durch das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität“, besser bekannt als Jahressteuergesetz 2019. Unterer Anderem betrifft dies
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- Verschärfung von Sachbezügen an Arbeitnehmer
- Job-Tickets sind künftig mit 25 % vom Arbeitgeber zu versteuern
- Verpflegungsmehraufwendungen werden um 16,7 % angehoben
- Mehr Informationen hier
Daneben sind folgende Gesetzesinitiativen steuerlich relevant:
- Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer an 1.1.2025, siehe weiteren Artikel in diesem Newsletter
- Steuerliche Verbesserungen zur Stärkung des Ehrenamts, mehr Informationen in unserem November-Newsletter
- Steuerliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2030, siehe folgenden Artikel in diesem Newsletter
- III. Bürokratieentlastungsgesetz, mehr Informationen in unserem November-Newsletter
- Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, mehr Informationen in unserem Juli-Newsletter
- Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags ab 2021, mehr Informationen in unserem Oktober-Newsletter
Das Jahresteuergesetz und die weiteren Neuregelungen werden auch in unseren folgenden Newslettern thematisiert werden.
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