Die nicht eheliche Mutter verliert nicht ihren Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, wenn sie mit einem neuen Partner eine feste Beziehung eingeht und mit diesem einen gemeinsamen Hausstand unterhält. Sie ist insoweit nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen, bei der eine neue Partnerschaft zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führt. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. in ihrem Beschluss vom 3.5.2019.
Unterhaltsanspruch einer nicht ehelichen Mutter bei neuer Partnerschaft
Von Niedermaier & Partner|2019-09-01T00:00:42+02:00September 1st, 2019|News, September 2019|0 Kommentare
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