Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse
bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 € rechnen.
Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung
oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 € teurer werden. Außerdem
droht ein einmonatiges Fahrverbot. Das sieht die Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor, der der Bundesrat am 22.9.2017
zugestimmt hat.
Die Bußgelder für Verstöße gegen die Pflicht, bei Blaulicht
oder Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen, wurden ebenfalls angehoben.
Beide Verstöße sind gleich schwer zu bewerten und müssen deshalb
auch weiter gleich geahnt werden.
Das neue Handy-Verbot enthält eine technikoffene Formulierung, die sicherstellen
soll, dass sich Fahrzeugführer während der Fahrt grundsätzlich
nicht durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel ablenken
lassen. Die Bedienung der Geräte mittels Sprachsteuerung und Vorlesefunktion
bleibt zulässig, ebenso deren sekundenschnelle Nutzung. Bei einem Verstoß
gegen die geänderten Vorschriften zur Nutzung elektronischer Geräte
drohen erhöhte Bußgelder.
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